Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

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Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon woher die Info? » 13. März 2011, 13:48

hallo zusammen,

mir fehlt für den 1. Abschnitt genau eine einzige prüfung und die kann ich leider erst im juni machen. daher wollt ich jetzt welche machen die nun angeboten werden ABER ich erhalte folgende meldung:


"Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Besuch dieser Veranstaltung oder Prüfung nicht, da folgende Leistungen noch nicht erbracht wurden: 9017 Logikbaustein Erster Studienabschnitt Pflichtfäch, erfüllt = nein
9019 Vorziehen Zweiter Studienabschnitt, erfüllt = nein"


muss ich irgendwo das "Vorziehen" melden? Was kann ich tun?

Vielen Dank und mir wäre sehr geholfen!

lg
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Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon Tanya » 13. März 2011, 13:53

welche prüfung wolltest du vorziehen?
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Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon woher die Info » 13. März 2011, 14:35

hallo,

ich wollte gern die Arbeits und Organisationspsychologie machen ... Wirtschaftspsychologie.

lg
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Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon Tanya » 13. März 2011, 14:44

hmm, dann muss es ein univis-fehler sein, da solltest du keine probleme mit der anmeldung haben, wenn dir nur eine prüfung fehlt.
am besten du rufst im ssc an und fragst was los ist.
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Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon woher die Info? » 13. März 2011, 15:34

hallo,

danke für die infos!

lg
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Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon Miamu » 15. März 2011, 08:19

Da die Wirtschaft I noch vom letzten Semester ist, kann es sein, dass du da noch nicht die Voraussetzungen für das Vorziehen erfüllt hattest? Also die 50 SST. Daran könnte es liegen.
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Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon Tanya » 15. März 2011, 09:00

Nein, das stimmt so nicht, das ist keine Voraussetzung, sonst wär das Ganze ja unsinnig.
Hab letztes Semester auch Klinische 2 vorgezogen und hatte am Anfang des Semesters noch keine 50 Sst zusammen.
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Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon Gast » 16. Oktober 2011, 16:27

hallo, wo kann ich nachlesen, welche prüfungen ich aus dem zweiten abschnitt vorziehen kann und in welcher reihenfolge? bzw weiß jemand vielleicht auch einfach so, ob ich die wirtschaft 2 vorziehen kann und wenn ja, ob ich sie machen kann, bevor ich wirtschaft 1 gemacht hab?? wäre sehr froh, wenn mir wer helfen könnte, danke :)
Gast
 

Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon hubi rehrücken » 16. Oktober 2011, 16:36

Studienplan:
Studierende, die bereits 50 der 60 vorgeschriebenen Stunden des ersten Studienabschnitts durch Prüfungen abgeschlossen haben, können folgende Prüfungen vorziehen:
N 21100 Klinische Psychologie I VO 2 SSt
N 21200 Klinische Psychologie II VO 2 SSt
N 23300 Wirtschaftspsychologie I VO 2 SSt
N 23400 Wirtschaftspsychologie II VO 2 SSt
N 24100 Bildungspsychologie I VO 2 SSt
N 24200 Bildungspsychologie II VO 2 SSt
F A N C Y
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Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon Gast » 17. Oktober 2011, 13:37

super danke :) und heißt das also, ich kann die prüfungen in beliebiger reihenfolge absolvieren oder die einser immer jeweils vor der zweier?? [16]
Gast
 

Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon Niddhoeggr » 17. Oktober 2011, 14:47

Gast hat am 17.10.2011 um 14:37:19 geschrieben:super danke :) und heißt das also, ich kann die prüfungen in beliebiger reihenfolge absolvieren oder die einser immer jeweils vor der zweier?? [16]

In beliebiger Reihenfolge.

LG
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Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon Gast » 20. Oktober 2011, 10:46

Wie viele Prüfungen darf man denn offen haben, dass man diese o.g. Prüfungen ausm 2. Abschnitt vorziehen kann?

Danke!
LG
Gast
 

Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon verena_ » 20. Oktober 2011, 10:55

siehe ein paar postings weiter oben:
....
Studienplan:
Studierende, die bereits 50 der 60 vorgeschriebenen Stunden des ersten Studienabschnitts durch Prüfungen abgeschlossen haben, können folgende Prüfungen vorziehen:.....
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Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon Gast » 20. Oktober 2011, 12:03

Ups ... eh klar, habs überlesen. Danke!
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Re: Vorziehen von Prüfungen aus dem ehem. 2. Abschnitt

Beitragvon Gast » 27. Januar 2012, 20:06

So, ich hab gestern versucht mich für klinischepsy. I anzumelden, ich bekomme die gleiche fehlmeldung wie die kollegin^^

"Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Besuch dieser Veranstaltung oder Prüfung nicht, da folgende Leistungen noch nicht erbracht wurden: 9017 Logikbaustein Erster Studienabschnitt Pflichtfäch, erfüllt = nein
9019 Vorziehen Zweiter Studienabschnitt, erfüllt = nein"

Hab dann an spl eine email geschrieben, bis jetzt no response.
Es ist, ich glaube schon zu spät für die Anmeldung weil das bis 10uhr morgens heute war aber.. Was ist mit diesem Fehler? Ich würde die Klinische und Wirtschaftspsy schon im März mal probieren.
Mir fehlen gerade 4 prüfungen und 3 von dieser kann ich erst am ende sommersemester schreiben.

Danke
Lg
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