selbstständig neben angestelltendasein

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selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 17. Februar 2012, 10:33

hallo,
ich bin seit 2009 klinische psychologin, und seit 2007 in der ambulanten 1:1-betreuung psychisch kranker menschen als betreuerin nach BAGS 7 für knapp 30 stunden angestellt. im herbst werde ich auch eine psychotherapeutische ausbildung beginnen, und möchte so langsam nebenbei in eigener praxis arbeiten (vorerst nur ein nachmittag/woche als klinische psychologin, später mehr stunden als psychotherapeutin i.A. etc.).
folgendes verwirrt mich:
1.) habe gegoogelt, dass ein arbeitnehmer, der nebenbei mehr als 730 euro pro kalenderjahr (reiner gewinn) durch honorarnoten verdient, den nebenverdienst der einkommenssteuer (36,5%) unterziehen muss.
2.) habe gegoogelt, dass "neue selbsttsändige", dazu gehören klinische psychologinnen und/oder psychotherapeutinnen, 4.515 euro pro jahr bzw. 376,26 euro pro monat dazuverdienen können - wenn es mehr als das ist, müssen sie insgesamt 26,68% beitragssatz (sozialversicherung) an die SVA zahlen.

FRAGE: wenn ich mehr als 730 euro pro jahr als neue selbstständige neben meiner anstellung dazuverdiene, muss ich davon 36,5% abziehen, oder? wenn ich aber mehr als 4.515 euro pro jahr als neue selbstständige neben meiner anstellung dazuverdiene, muss ich dann 36,5% UND 26,68% abziehen - also insgesamt 63,18%??? oder wie?
wer kennt sich da aus???
danke!
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon ulli kobrna » 17. Februar 2012, 15:12

ja, deine recherchen und deine berechnungen sind vom prinzip her korrekt ... wobei
a) die grundlage für diese grenzen jeweils der betrag ist, der überbleibt, wenn du von deinem umsatz aus selbstständiger tätigkeit alle betriebsausgaben und werbungskosten abgezogen hast, und
b) die steuer von dem betrag berechnet wird, der überbleibt, wenn du - im falle der sozialversicherungspflicht - auch diese abgezogen hast --> sind also dann insgesamt nicht 63,18%, sondern 53% vom "ausgangsbetrag" (kein fachbegriff, sondern hier nur zur erklärung)!

es macht also sinn, beim start in die selbstständigkeit darauf zu achten, insbesondere die zuverdienstgrenze für die SV nicht zu überschreiten, bzw. wenn man sie überschreitet, dann gleich beträchtlich, sonst ist das ganze ziemlich unrentabel (so man diese phase nicht generell im sinne einer langfristigen planung als ehrer verlustbringend einkalkuliert)

d.h. vor allem penibel darauf achten, dass man wirklich alles abschreibt, was möglich ist ... ausbildungskosten, fahrtkosten, literatur, div. büromaterial, supervision, beiträge bei verbänden, kommunikationskosten, ggf. arbeitzimmmer, praxisräume etc.

nur zum vergleich und um die sehr hoch erscheinenden gesamten abzüge zu relativieren: wenn jemand in einem angestellten-verhältnis von 30 std. auf 40 std. aufstockt (z.b. brutto von 1.800,- auf 2.400,-), dann hat er/sie von dem bruttobetrag der zusätzlichen 10 std. ebenfalls ca. 50% abzüge in kauf zu nehmen; denn die steuer greift auch hier mit den 36,5% und die SV ist bei angestellten ca. 22% (gilt nur für gehälter in der "mittelklasse", bei sehr niederen und höheren bruttogehältern andere SV- bzw. steuer-dynamik!) - berechnugnsmethode auch bei angestellten: zuerst SV-abzug vom brutto, vom rest lohnsteuerabzug.

lg ulli
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 17. Februar 2012, 15:43

vielen dank ulli!
hatte zwischenzeitlich schon einen knoten im kopf...
bezüglich der möglichen abschreibungen: ich habe gelesen, dass es dafür eine basispauschalierung mit 12% des netto-einkommens gibt - dieser betrag inkludiert bereits alles für eine 1-personen-praxis (miete, strom, heizung, pc, telefon etc.). weißt du ob das so stimmt, und ob es sich dann lohnt diese pauschalierung in anspruch zu nehmen statt diverse ausgabenrechnungen zu horten...???
danke nochmals!
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 17. Februar 2012, 15:50

mhm, und da ist er schon wieder, der knoten: kannst du mir bitte nochmals erklären, wie du genau zu den 53% abzügen kommst...?
danke
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon ulli kobrna » 17. Februar 2012, 16:58

... hab grad keine zeit ... mach ich später :-) ... lg ulli
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 17. Februar 2012, 19:57

Gast hat am 17.02.2012 um 14:50:39 geschrieben:mhm, und da ist er schon wieder, der knoten: kannst du mir bitte nochmals erklären, wie du genau zu den 53% abzügen kommst...?
danke

(1) Berechnungsbasis / Einkommen z.B.: 5.000,00
(2) 26% für SV = 1.300,00
(3) Zwischensumme (1)-(2) 3.700,00
(4) davon 36,5% Eink.st. = 1.350,50
(5) Endbetrag netto (3)-(4) 2.349,50
(6) Abzüge gesamt (1)-(5) 2.650,50
(6) entspricht in % von (1) 53,01%
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 17. Februar 2012, 20:35

Gast hat am 17.02.2012 um 14:43:04 geschrieben:vielen dank ulli!
hatte zwischenzeitlich schon einen knoten im kopf...
bezüglich der möglichen abschreibungen: ich habe gelesen, dass es dafür eine basispauschalierung mit 12% des netto-einkommens gibt - dieser betrag inkludiert bereits alles für eine 1-personen-praxis (miete, strom, heizung, pc, telefon etc.). weißt du ob das so stimmt, und ob es sich dann lohnt diese pauschalierung in anspruch zu nehmen statt diverse ausgabenrechnungen zu horten...???
danke nochmals!


... das kommt ganz auf deine tatsächlichen aufwendungen an, die du bei der steuer geltend machen kannst ... die basispauschalierung ist eher erst ab einer gewissen einkommenshöhe interssant, nämlich dann, wenn die real abzusetzenden posten insgesamt weniger ausmachen als 12% deines umsatzes. wenn man annimmt, dass die aufrechterhaltung deiner betriebsstruktur mit allen sonstigen aufwendungen - relativ unabhängig vom erzielten einkommen - immer annähernd gleich hoch ist, du aber am anfgang wenig verdienst (vielleicht sogar insgesamt mehr absetzen kannst als du verdienst - also verluste baust) und dann in folge immer mehr, ergibt sich irgendwann (oder auch nie) der punkt, wo deine absetzbaren ausgaben die 12% unterschreiten ... ab da wäre eine basispauschalierung sinnvoll (wobei dann noch alle hier angeführten grenzen und bedingugen zu beachten sind: http://portal.wko.at/wk/format_detail.w ... 28&DstID=0)

eine ganz banale beispielrechnung: wenn du absetzbare kosten von 6.000,- im jahr hast (das wäre z.b. eine monatliche praxismiete von 350,- und noch 150,- sonstige kosten - also seeeehr wenig!), müsstest du einen nettoumsatz (= ohne USt.) von 50.000,- oder mehr im jahr haben, damit sich die basispauschalierung rechnet.

noch eine info zur SV: in denersten drei jahren der GSVG-pflichtversicherung gelten unter bestimmten umständen geringere beitragssätze: http://www.gruenderservice.at/dok_detai ... nID=439893 - seite 32

lg ulli
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon ulli kobrna » 17. Februar 2012, 20:49

... aha, war bei meinen letzten beiden antworten nicht eingeloggt ... is mir in 11 jahren psychoforumstätigkeit noch nie passiert :shock: ... und hab mich noch gewundert, warum ich plötzlich diese idiotischen sicherheitsfragen vor dem posten beantworten muss [22] ... lg ulli :???:
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 18. Februar 2012, 00:13

danke ulli,
deine infos helfen mir wirklich weiter! und sicher auch anderen personen...
...vielleicht gibt´s ja jemanden, der in meiner lage war/ist, d.h. selbstständig neben angestellten-job, und hier seine/ihre erfahrungen postet! ;)
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 18. Februar 2012, 13:51

ich glaub jetzt hab ich es endlich kapiert... und zusätzlich hab ich die info erhalten, dass es einen grundfreibetrag mit 13% des vorläufigen gewinnes (für gewinne bis max. 30.000 euro/jahr) gibt! (weißt du, ob das so stimmt, ulli?)

d.h. die rechnung - bei neue selbstständigkeit neben hauptberuf sowie umsatzsteuerbefreit - geht glaube ich so:
1.) netto-einnahmen minus absetzbare ausgaben ergibt vorläufigen gewinn.
2.) vorläufiger gewinn minus grundfreibetrag von 13% des vorläufigen gewinns ergibt steuerpflichtigen netto-gewinn, also reinen gewinn.
3.) ist dieser betrag unter 730 euro, dann ist der steuerpflichtige netto-gewinn gleich das netto-zusatzeinkommen!
4.) ist dieser betrag über 730 euro und unter 1.460 euro, dann gilt die einschleifregelung, d.h. vom betrag minus 730 euro, dann verdoppeln, ergibt summe x. minus 36,5% steuer der summe x ergibt summe y. netto-einnahmen minus summe y ergibt netto-zusatzeinkommen!
5.) ist dieser betrag über 1.560 euro und unter 4.515 euro, dann minus 36,5% steuer des betrages, ergibt summe x. netto-einnahmen minus summe x ergibt netto-zusatzeinkommen!
6.) ist dieser betrag über 4.515,12 euro, dann müssen zusätzlich 26,68% sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

ulli, kannst du das vielleicht nochmal kontrollieren? oder hab ich es ohne denkfehler geschafft?
danke LG
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon ulli kobrna » 19. Februar 2012, 16:04

wow! gratulation :) ... tolle logistische leistung! und noch dazu so schön zusammengefasst [14] (meine erklärungen fallen ja immer seitenfüllend aus :mrgreen:) ... ich mach zu deinen ausführungen jetzt nur ein paar anmerkungen, wo ich mir nicht ganz sicher bin, ob's so stimmt, bzw. wo begriffe zu präzisieren sind - damit diese info ggf. auch für andere nutzbar ist.

Gast hat am 18.02.2012 um 12:51:32 geschrieben:.. und zusätzlich hab ich die info erhalten, dass es einen grundfreibetrag mit 13% des vorläufigen gewinnes (für gewinne bis max. 30.000 euro/jahr) gibt!

ja, stimmt, es handelt sich beim "grundfreibetrag" um einen teil des s.g. "gewinnfreibetrags", den es seit 2010 gibt (der andere teil wird nur bei investitionen schlagend) ... mehr info dazu z.b. hier: http://reloaded.wko.at/wk/format_detail ... DstID=7112

Gast hat am 18.02.2012 um 12:51:32 geschrieben: d.h. die rechnung - bei neue selbstständigkeit neben hauptberuf sowie umsatzsteuerbefreit - geht glaube ich so:

"hauptberuf" heißt in dem fall: angestellt nach dem ASVG - also ein "normales" angestelltenverhältnis

Gast hat am 18.02.2012 um 12:51:32 geschrieben:1.) netto-einnahmen minus absetzbare ausgaben ergibt vorläufigen gewinn.

"netto-einnahmen" entsprechen in deinem angenommenen fall (umsatzsteuerbefreiung wg. "kleinunternehmer-regelung") den brutto-einnahmen

Gast hat am 18.02.2012 um 12:51:32 geschrieben:3.) ist dieser betrag unter 730 euro, dann ist der steuerpflichtige netto-gewinn gleich das netto-zusatzeinkommen!

da bin ich mir nicht sicher, ob die 730,--grenze nicht ohne abzug der 13% gilt, weil hier ja überhaupt erst die steuerpflicht festgestellt wird (auch mit der einschleifregelung) ... klar kann ich das aus den mir zur verfügung stehenden infos nicht erkennen, aber meine vermutung ist, dass deine schritte 3 und 4 vor 2 zu reihen sind ... infos zur 730,--grenze und berechnung der einschleifreglung z.b. hier http://www.bmf.gv.at/Steuern/FAQHufigge ... _start.htm

Gast hat am 18.02.2012 um 12:51:32 geschrieben:4.) ... minus 36,5% steuer der summe x ...

abhängig von deinem einkommen aus der angestelltentätigkeit kann auch ein anderer steuersatz zur anwendung kommen, entweder 43,2 oder bei hohen gehätern 50%, bzw. ein "mischsatz", der dazwischen liegt (also zwischen 0% und 50%) ... darstellung und berechnung der steuerprogression z.b. hier: http://www.bmf.gv.at/Steuern/Tippsfrdie ... rifund.htm

Gast hat am 18.02.2012 um 12:51:32 geschrieben:5.) ... über 1.560 euro ...

hier hast dich wohl verschrieben und meinst 1.460,-, oder?

ich denke, das passt jetzt so :)
lg ulli
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon ulli kobrna » 19. Februar 2012, 16:26

... was mir grad noch einfällt: durch das "zufluss- und abflussprinzip" im ö. steuerrecht - d.h., dass nicht das datum von rechnungen bzw. der leistungserbringung steuerrelevant ist, sondern der zeitpunkt des zahlungsflusses - hat man eine nette (legale) möglichkeit, das jahresergebnis zu beeinflussen, indem man zahlungen bzw. einkünfte / honorare, die um den jahreswechsel fällig sind und auf deren zahlungszeitpunkt man einfluss hat, in das jahr legt, wo es steuerlich besser passt.

lg ulli
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 20. Februar 2012, 10:46

danke ulli für die ergänzenden anmerkungen, und danke für das kompliment! :)
es ist ja wirklich recht kompliziert alles, aber ich bin sicher diese infos helfen nun auch andren weiter... [14]
LG
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 20. Februar 2012, 10:48

so, und jetzt wäre es doch auch interessant, ein paar postings zu lesen von den kolleginnen und kollegen, die sich bereits neben einer anstellung selbstständig gemacht haben... welche erfahrungen gibt es da? ist es für euch schwierig unter der sv-grenze zu bleiben, oder geht das gut? oder übrerschreitet ihr die eh ohne probleme, da ihr so viel umsatz macht?
antworten wären nett! ;-)
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 20. Februar 2012, 20:08

Angestellt sein hat nichts mit Freiem Dienstnehmer zu tun, denke ich, oder? Bin freier Dienstnehmer, und gehaltlich knapp über der Geringfügigkeitsgrenze, so dass ich SV zahle, und versichert bin, aber bei Weitem noch keine Steur zahle. Überlege aber, mich mit ein paar Stunden nebenbei selbständig zu machen, und Honorare zu verrechnen. D.h. hier müßte die Grenze von EUR 4515,-jährlich gelten, die ich für die Selbständigkeit nicht überschreiten darf, oder?
Und: habe ich das richtig verstanden, dass ich, wenn ich fix angestellt wäre, und auch nur knapp über der Geringfügigkeit, trotzdem nur die Zuverdienstgrenze von EUR 730,- jährlich für die Selbständigkeit hätte?? Da käme ich ja dann sehr bald drüber, nachdem ich nicht soviel verdiene, dass ich Raummiete, Ausbildungskosten etc. absetzen könnte (weil keine Steuerzahlung), oder? Also überhaupt nicht rentabel, wenn ich statt Freier Dienstnehmer angestellt wäre, oder?

Dankeschön für Eure Antworten :-)
Gast
 

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