selbstständig neben angestelltendasein

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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 20. Februar 2012, 22:17

Ich weiß nicht, ob Dir das hilft, aber ich schreibe Dir mal, wie es bei mir heuer war:

Ich war angestellt und habe nebenbei auf Honorarnotenbasis gearbeitet. Ich wusste, dass ich mit meinen Honorarnoten bei der geplanten Arbeit ziemlich genau an die 5000,- an Einnahmen herankommen würde. Ich wusste, dass ich durch ein paar wenige Absetzbeträge (habe keine eigene Praxis) unter der SVA-Grenze bleiben würde. Hat auch geklappt, weil ich sehr darauf geachtet habe, eben nicht drüber zu kommen.

Meine Probleme/Schwierigkeiten:
1. ständiges Nachrechnen, ob ich noch eine Stunde hier oder eine Stunde da arbeiten darf - war mühsam.
2. Ich habe einen beachtlichen Teil meines Honorars erst 2012 überwiesen bekommen (weil sich eine Person sehr viel Zeit gelassen hat), das heißt, meine Berechnungen waren eh umsonst; ich hätte viel mehr arbeiten und verdienen können! Das hat mich geärgert.
3. Mir wurde zeitgleich ein weiterer Job auf Honorarnotenbasis angeboten, beginnend im September, in etwa fürs Schuljahr. Ich habe es mir durchgerechnet, und ich hätte von September bis Dezember in diesem neuen Job gratis gearbeitet (weil all das, was ich mehr bekommen hätte, in die SV geflossen wäre) - habe daher abgelehnt.

Also, ich denke, für mich passt es entweder, wenn ich wieder drunter bleibe oder aber ordentlich drüberkomme!
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 20. Februar 2012, 22:17

Ups, ich meinte, wie es letztes Jahr war ;-)
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon ulli kobrna » 21. Februar 2012, 01:19

Gast hat am 20.02.2012 um 19:08:22 geschrieben:Angestellt sein hat nichts mit Freiem Dienstnehmer zu tun, denke ich, oder?

diese frage ist mit einem eindeutigen "jein" zu beantworten ;) ... vereinfacht gesagt, ist ein/e freie/r dienstnehmerIn eine art zwitterwesen zwischen einem angestelltenverhältins und einer selbstständigen tätigkeit; sozialversicherungsrechtlich werden fr. DN wie angestellte behandelt und steuerlich wie selbstständige ... siehe z.b. hier: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/p ... 80003.html

Gast hat am 20.02.2012 um 19:08:22 geschrieben:Bin freier Dienstnehmer, und gehaltlich knapp über der Geringfügigkeitsgrenze, so dass ich SV zahle, und versichert bin, aber bei Weitem noch keine Steur zahle. Überlege aber, mich mit ein paar Stunden nebenbei selbständig zu machen, und Honorare zu verrechnen. D.h. hier müßte die Grenze von EUR 4515,-jährlich gelten, die ich für die Selbständigkeit nicht überschreiten darf, oder?

es gibt an und für sich 2 unterschiedliche versicherungsgrenzen - eine, wenn man AUSSCHLIEßLICH einkommen aus selbstständiger arbeit hat (EUR 6.453,36 jährlich) und diejenige, die bisher immer angeführt worden ist: nämlich die versicherungsgrenze für "gemischtes Einkommen" = angestellt und selbstständig (EUR 4515,12 jährlich) ... letztere müsste nach der obigen logik auch für freie DN gelten, weil eben sozialversicherungstechnisch wie angestellte zu behandeln (aber bitte hier ev. noch mal bei einer/m steuerberaterIn oder dgl. nachfragen!!! - bin mir nicht 100% sicher)

Gast hat am 20.02.2012 um 19:08:22 geschrieben:Und: habe ich das richtig verstanden, dass ich, wenn ich fix angestellt wäre, und auch nur knapp über der Geringfügigkeit, trotzdem nur die Zuverdienstgrenze von EUR 730,- jährlich für die Selbständigkeit hätte??

achtung: die 730,- sind die grenze für die MELDEPFLICHT beim FA, das heißt noch lange nicht, dass man dann auch gleich steuer zahlen muss ... es wird immer das gesamt jahreseinkommen zusammen zur berechnung der steuerpflicht herangezogen, und unter 12.000,- jahreseinkommen zahlt man keine steuer ... d.h. mit einem angestellten einkommen knapp über der geringfügigkeitsgrenze (z.b. 500,- pro monat = 6.000,- im jahr - ohne sonderzahlungen, weil die extra versteuert werden) kannst locker bis zu den 4515,12 einkommen aus selbstständiger tätigkeit erzielen une zahlst weder steuer noch SV nach GSVG.

lg ulli
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 21. Februar 2012, 11:19

Gast hat am 20.02.2012 um 21:17:02 geschrieben:Also, ich denke, für mich passt es entweder, wenn ich wieder drunter bleibe oder aber ordentlich drüberkomme!


ja, das ist ja das problem :?
ich denke mir, wenn ich die psychotherapieausbildung beginne und alle kosten, die damit einhergehen (selbsterfahrung, theorie, praktikumssupervision etc.) gegen meinen umsatz rechne, werde ich die ersten jahre sicher nicht über die sv-grenze kommen - v.a. da ich vorhabe anfangs nur 1 nachmittag/woche nebenbei selbstständig zu arbeiten. aber später, sobald die ausbildung weitgehend beendet ist, und ich nebenbei mehr nachmittage in eigener praxis arbeiten werde (auch neben teilzeitanstellung) - da wird es sicher schwieriger werden unter der sv-grenze zu bleiben... und mit viel herumrechnen und kalkulieren etc. verbunden sein - wieviel stunden kann ich optimal nebenbei machen, wieviel honorar kann ich verlangen etc. denn dass ich meinen gewinn versteuere, damit habe ich kein problem. aber doppelt sozialversicherung zahlen - das sehe ich irgendwie nicht ein [20]
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 21. Februar 2012, 12:29

Naja, Du zahlst ja nicht "doppelt" Sozialversicherung, sondern nur an zwei unterschiedliche Stellen! Einmal von Deinem Angestellten-Gehalt an die WGKK oder BVA oder wohin auch immer, und einmal nur von Deinen Honoraren an die SVA! Ich denke, das ist ganz wichtig, im Kopf zu behalten! Du zahlst nicht "doppelt" (im Sinne von doppelt-so-viel)! Und manchmal ist's gar nicht so schlecht, zwei Versicherungen zu haben! Du kannst Dir dann aussuchen, welche Du beim Arzt angibst, je nachdem, was besser passt (=wer eine Leistung übernimmt, zum Beispiel).
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon vérö » 21. Februar 2012, 14:34

Gast hat am 21.02.2012 um 11:29:29 geschrieben:Naja, Du zahlst ja nicht "doppelt" Sozialversicherung, sondern nur an zwei unterschiedliche Stellen! Einmal von Deinem Angestellten-Gehalt an die WGKK oder BVA oder wohin auch immer, und einmal nur von Deinen Honoraren an die SVA! Ich denke, das ist ganz wichtig, im Kopf zu behalten! Du zahlst nicht "doppelt" (im Sinne von doppelt-so-viel)!

Du zahlst selbst nicht bei 2 SV ein, oder lieber Gast?
Ich bin aktuell auch angestellt (25 Std) + seit 2 Jahren selbstständig. Aktuell zahle ich insgesamt 700€ pro Monat für WGKK+SVA ein... Bei einem Angestelltenverhältnis müsste ich erst 4.000€ brutto verdienen um so viel SV zu zahlen und das ist eine Summe, die ich so bisher nicht im Durchschnitt erreiche mit meinen Einkünften/meinem Gewinn... Also zahle ich de facto mehr SV als Personen, die nur angestellt sind.
Und manchmal ist's gar nicht so schlecht, zwei Versicherungen zu haben! Du kannst Dir dann aussuchen, welche Du beim Arzt angibst, je nachdem, was besser passt (=wer eine Leistung übernimmt, zum Beispiel).

Bei der SVA hast du immer 20% Selbstbehalt! Hab bisher noch keine Variante/Behandlung gefunden, wo es besser ist beim Arzt die SVA anzugeben statt der WGKK...

lg,
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Achtung: Nachdem ich mit dem Studium fertig bin, wird meine Homepage irgendwann offline gehen!
Infos zu meiner Selbstständigkeit: www.veronikajakl.at
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 21. Februar 2012, 16:06

vérö hat am 21.02.2012 um 13:34:29 geschrieben:Du zahlst selbst nicht bei 2 SV ein, oder lieber Gast?
Ich bin aktuell auch angestellt (25 Std) + seit 2 Jahren selbstständig. Aktuell zahle ich insgesamt 700€ pro Monat für WGKK+SVA ein... Bei einem Angestelltenverhältnis müsste ich erst 4.000€ brutto verdienen um so viel SV zu zahlen und das ist eine Summe, die ich so bisher nicht im Durchschnitt erreiche mit meinen Einkünften/meinem Gewinn... Also zahle ich de facto mehr SV als Personen, die nur angestellt sind.
lg,
vérö


vérö, was hast du für erfahrungen gemacht mit anstellung plus selbstständigkeit, wenn ich fragen darf?
wo bist du angestellt? und bei deiner selbstständigkeit, da machst du so viel umsatz, dass es sich für dich auszahlt bei 2 SV einzuzahlen?
LG
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon vérö » 22. Februar 2012, 10:26

Gast hat am 21.02.2012 um 15:06:53 geschrieben:vérö, was hast du für erfahrungen gemacht mit anstellung plus selbstständigkeit, wenn ich fragen darf?
wo bist du angestellt? und bei deiner selbstständigkeit, da machst du so viel umsatz, dass es sich für dich auszahlt bei 2 SV einzuzahlen?
LG

Lieber Gast,
ich bin seit 2 Jahren selbstständig (www.veronikajakl.at) und war das 1,5 Jahr lang ausschließlich. Seit ca. 6 Monaten bin ich zusätzlich bei einem Institut angestellt für Evaluationen und Erhebungen.
Ja, ich hab auch aktuell auf jeden Fall genug Umsatz/Gewinn, dass ich bei der SVA zahlen muss. Also ein Entkommen ohne Aufgabe einer der beiden Tätigkeiten gibts eh nicht...
Die Kombination aus Selbstständigkeit + Angestellten-dabei ist ganz gut, find ich. Ich hab ein regelmäßiges Arbeitsumfeld (am Institut) + die Projekte & Erfolge in der Selbstständigkeit, durch die ich schon so viel gelernt hat. Wäre natürlich noch besser, wenn diese Doppelversicherung nicht wäre ;)

lg,
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 22. Februar 2012, 17:37

danke vérö für dein offenes dich-vorstellen!
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Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 22. Februar 2012, 21:53

danke ulli für deine letzten ausführungen :-) und ja: die grenze gilt auch für freie dn, war heute beim steuerberater.
lg
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 25. Februar 2012, 20:42

Habe gehört, dass ich den Beginn meiner Selbstständigkeit auf jeden Fall bei der SVA melden muss - auch dann, wenn mir vorher schon klar ist, dass ich den Grenzbetrag von 4.512 Euro (oder wieviel das halt ist) NICHT überschreiten werde, da meine Ausgaben höher sind (z.b. wegen Ausbildung). Habe gehört, dass ich in dem Fall einen "Antrag auf Befreiuung von den Versicherungsbeiträgen" bei der SVA stellen kann - eben im Vorhinein. Stimmt das, oder ist es auch legal sich gar nicht bei der SVA zu melden, solange der Gewinn eh unter der Versicherungsgrenze bleibt??? Danke für eine Antwort!
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 25. Februar 2012, 21:33

vérö hat am 21.02.2012 um 13:34:29 geschrieben:
Gast hat am 21.02.2012 um 11:29:29 geschrieben:Naja, Du zahlst ja nicht "doppelt" Sozialversicherung, sondern nur an zwei unterschiedliche Stellen! Einmal von Deinem Angestellten-Gehalt an die WGKK oder BVA oder wohin auch immer, und einmal nur von Deinen Honoraren an die SVA! Ich denke, das ist ganz wichtig, im Kopf zu behalten! Du zahlst nicht "doppelt" (im Sinne von doppelt-so-viel)!

Du zahlst selbst nicht bei 2 SV ein, oder lieber Gast?


Doch, ich zahl(te) bis vor 2 Monaten an mehrere Krankenkassen ein! Und es mag sein, dass die Sozialversicherungsbeiträge unterschiedlich hoch sind! Ich habe mich darauf bezogen, dass jemand sinngemäß im Forum meinte, er oder sie hätte kein Problem, von allen Einkünften Steuern zu zahlen, er oder sie möchte aber nicht "doppelt" SV-Beiträge zahlen - und ich wollte klarstellen, dass von den Einkünften nicht "doppelt" SV-Beiträge abgezogen werden (also von allem einmal nach ASVG und von allem einmal nach GSVG), sondern von den Einkünften entweder nach ASVG oder nach GSVG (wenn bestimmte Grenzen überschritten worden sind.)

Und manchmal ist's gar nicht so schlecht, zwei Versicherungen zu haben! Du kannst Dir dann aussuchen, welche Du beim Arzt angibst, je nachdem, was besser passt (=wer eine Leistung übernimmt, zum Beispiel).

Bei der SVA hast du immer 20% Selbstbehalt! Hab bisher noch keine Variante/Behandlung gefunden, wo es besser ist beim Arzt die SVA anzugeben statt der WGKK...
[quote]

Beim Gynäkologen hat's mir geholfen, wo ich erfahren habe, dass manche Untersuchungen von der SVA (und auch der BVA) zum Standardprogramm gehören, von der WGKK aber nicht im Rahmen der Routineuntersuchung bezahlt werden! Und beim Orthopäden hat's mir geholfen, weil eine Leistung von der SVA (und der BVA) alle 12 Monate, von der WGKK aber nur alle 24 Monate bezahlt wird!

Liebe Grüße!
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 25. Februar 2012, 23:01

Gast hat am 25.02.2012 um 19:42:26 geschrieben:Habe gehört, dass ich den Beginn meiner Selbstständigkeit auf jeden Fall bei der SVA melden muss - auch dann, wenn mir vorher schon klar ist, dass ich den Grenzbetrag von 4.512 Euro (oder wieviel das halt ist) NICHT überschreiten werde, da meine Ausgaben höher sind (z.b. wegen Ausbildung). Habe gehört, dass ich in dem Fall einen "Antrag auf Befreiuung von den Versicherungsbeiträgen" bei der SVA stellen kann - eben im Vorhinein. Stimmt das, oder ist es auch legal sich gar nicht bei der SVA zu melden, solange der Gewinn eh unter der Versicherungsgrenze bleibt??? Danke für eine Antwort!


ich denke du mußt dich erst bei der sva melden, wenn du sicher bist die versicherungsgrenze zu überschreiten. wenn du sie eh nicht überschreitest, mußt du zwar die beträge (einnahmen, ausgaben, gewinn bzw. verlust) bei der pflichtveranlagung angeben (etwa bei finanzonline), aber du mußt dich nicht bei der sva melden, da du dort eh keine beiträge zu zahlen hast. klingt logisch, oder? ganz sicher bin ich mir aber auch nicht, vielleicht kennt sich da wer noch besser aus? :?: :?:
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 26. Februar 2012, 14:40

hallo, ich weiß leider auch nicht, ob man sich auf alle fälle bei der sva melden muss, auch wenn man unter der versicherungsgrenze bleibt... das würde mich auch interessieren... :?:
hab aber dazu noch eine andre frage: wenn ich planen würde absichtlich immer unter dieser grenze zu bleiben, also wenn ich z.b. einen halbtagsesjob als angestellte habe und nebenbei ein bißchen in eigener praxis arbeite, aber absichtlich eben immer nur so viel, dass ich die sva-beiträge nicht zahlen muss - kann ich das jahrelang, jahrzehntelang so machen? und mich dann auch nie bei der sva melden, weil ich eh immer drunter bleibe? oder besteht dann die gefahr, dass meine nebentätigkeit als "liebhaberei" gesehen wird und ich gar nicht mehr meine ausgaben steuerlich absetzen kann???
danke für antworten auf beide fragen!
Gast
 

Re: selbstständig neben angestelltendasein

Beitragvon Gast » 26. Februar 2012, 20:34

Auskunft meines Steuerberaters, der Arbeiterkammer und dieser Broschüre hier, Seite 8: http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/641568_B%202.pdf:

Eine Meldung bei der SVA muss auch erfolgen, wenn die Einkünfte unter der für die Pflichtversicherung relevanten Grenze liegen.

Ich weiß aber nicht, was passiert, wenn man sich nicht meldet und die Grenze auch nicht erreicht oder überschritten wird.
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