Gast hat am 20.02.2012 um 19:08:22 geschrieben:Angestellt sein hat nichts mit Freiem Dienstnehmer zu tun, denke ich, oder?
... vereinfacht gesagt, ist ein/e freie/r dienstnehmerIn eine art zwitterwesen zwischen einem angestelltenverhältins und einer selbstständigen tätigkeit; sozialversicherungsrechtlich werden fr. DN wie angestellte behandelt und steuerlich wie selbstständige ... siehe z.b. hier: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/p ... 80003.htmlGast hat am 20.02.2012 um 19:08:22 geschrieben:Bin freier Dienstnehmer, und gehaltlich knapp über der Geringfügigkeitsgrenze, so dass ich SV zahle, und versichert bin, aber bei Weitem noch keine Steur zahle. Überlege aber, mich mit ein paar Stunden nebenbei selbständig zu machen, und Honorare zu verrechnen. D.h. hier müßte die Grenze von EUR 4515,-jährlich gelten, die ich für die Selbständigkeit nicht überschreiten darf, oder?
Gast hat am 20.02.2012 um 19:08:22 geschrieben:Und: habe ich das richtig verstanden, dass ich, wenn ich fix angestellt wäre, und auch nur knapp über der Geringfügigkeit, trotzdem nur die Zuverdienstgrenze von EUR 730,- jährlich für die Selbständigkeit hätte??

Gast hat am 20.02.2012 um 21:17:02 geschrieben:Also, ich denke, für mich passt es entweder, wenn ich wieder drunter bleibe oder aber ordentlich drüberkomme!
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Gast hat am 21.02.2012 um 11:29:29 geschrieben:Naja, Du zahlst ja nicht "doppelt" Sozialversicherung, sondern nur an zwei unterschiedliche Stellen! Einmal von Deinem Angestellten-Gehalt an die WGKK oder BVA oder wohin auch immer, und einmal nur von Deinen Honoraren an die SVA! Ich denke, das ist ganz wichtig, im Kopf zu behalten! Du zahlst nicht "doppelt" (im Sinne von doppelt-so-viel)!
Und manchmal ist's gar nicht so schlecht, zwei Versicherungen zu haben! Du kannst Dir dann aussuchen, welche Du beim Arzt angibst, je nachdem, was besser passt (=wer eine Leistung übernimmt, zum Beispiel).
vérö hat am 21.02.2012 um 13:34:29 geschrieben:Du zahlst selbst nicht bei 2 SV ein, oder lieber Gast?
Ich bin aktuell auch angestellt (25 Std) + seit 2 Jahren selbstständig. Aktuell zahle ich insgesamt 700€ pro Monat für WGKK+SVA ein... Bei einem Angestelltenverhältnis müsste ich erst 4.000€ brutto verdienen um so viel SV zu zahlen und das ist eine Summe, die ich so bisher nicht im Durchschnitt erreiche mit meinen Einkünften/meinem Gewinn... Also zahle ich de facto mehr SV als Personen, die nur angestellt sind.
lg,
vérö
Gast hat am 21.02.2012 um 15:06:53 geschrieben:vérö, was hast du für erfahrungen gemacht mit anstellung plus selbstständigkeit, wenn ich fragen darf?
wo bist du angestellt? und bei deiner selbstständigkeit, da machst du so viel umsatz, dass es sich für dich auszahlt bei 2 SV einzuzahlen?
LG

vérö hat am 21.02.2012 um 13:34:29 geschrieben:Gast hat am 21.02.2012 um 11:29:29 geschrieben:Naja, Du zahlst ja nicht "doppelt" Sozialversicherung, sondern nur an zwei unterschiedliche Stellen! Einmal von Deinem Angestellten-Gehalt an die WGKK oder BVA oder wohin auch immer, und einmal nur von Deinen Honoraren an die SVA! Ich denke, das ist ganz wichtig, im Kopf zu behalten! Du zahlst nicht "doppelt" (im Sinne von doppelt-so-viel)!
Du zahlst selbst nicht bei 2 SV ein, oder lieber Gast?
Und manchmal ist's gar nicht so schlecht, zwei Versicherungen zu haben! Du kannst Dir dann aussuchen, welche Du beim Arzt angibst, je nachdem, was besser passt (=wer eine Leistung übernimmt, zum Beispiel).
Gast hat am 25.02.2012 um 19:42:26 geschrieben:Habe gehört, dass ich den Beginn meiner Selbstständigkeit auf jeden Fall bei der SVA melden muss - auch dann, wenn mir vorher schon klar ist, dass ich den Grenzbetrag von 4.512 Euro (oder wieviel das halt ist) NICHT überschreiten werde, da meine Ausgaben höher sind (z.b. wegen Ausbildung). Habe gehört, dass ich in dem Fall einen "Antrag auf Befreiuung von den Versicherungsbeiträgen" bei der SVA stellen kann - eben im Vorhinein. Stimmt das, oder ist es auch legal sich gar nicht bei der SVA zu melden, solange der Gewinn eh unter der Versicherungsgrenze bleibt??? Danke für eine Antwort!
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